Gründe, um die Polizei zu callen mit A

  • Verkehrsunfall, typischer Notfall für die Polizei.

  • Schwere Gewaltlage, sofort Polizei rufen.

  • Gewalttat, bei Angriff ruft man die Polizei.

  • Schwere Straftat, Polizei unbedingt nötig.

  • Gezielter Anschlag, absoluter Notfall.

  • Typischer Verkehrsunfall, Polizei zuständig.

  • Schwerer Diebstahl, Polizei verständigen.

  • Opfer eines Raubs, Polizei rufen.

  • Klarer Diebstahl, dafür ruft man die Polizei.

  • Massive Unruhe/Unruhen, Polizei wird gerufen.

  • Man ruft Polizei, um Anzeige zu erstatten.

  • Schwere Gewalttat, Notruf 110 angemessen.

  • Raubüberfall erlebt, Polizei verständigen.

  • Je nach Schwere oft Polizei und Notdienst.

  • Verkehrsunfall, typischer Notrufgrund für die Polizei.

  • Jemand wurde angefahren, Unfall mit Verletzungsgefahr.

  • Diebstahl eines Autos, klarer Polizeifall.

  • Akute Lebensgefahr, sofort Polizei rufen.

  • Hinweis auf Bombe, Terrorgefahr, Notruf gerechtfertigt.

  • Defekte Ampel kann Verkehr gefährden, Polizei zuständig.

  • Autodiebstahl ist eine Straftat, Polizei rufen.

  • Raubüberfall, akute Gefahr, sofort Polizei.

  • Gefährlicher Häftling frei, Polizei unbedingt informieren.

  • Größerer Aufruhr/Unruhe, Polizei greift ein.

  • Streit, der eskaliert, kann Polizeieinsatz nötig machen.

  • Hinweis auf Anschlag, akute Gefährdungslage für Polizei.

  • Schwerer Verkehrsunfall auf Autobahn, Notruf 110/112.

  • Körperlicher Angriff, strafbar, Polizei rufen.

  • Konkreter Täter, gewaltsamer Angriff, klarer Notrufgrund.

  • Schwere Messerattacke, akute Lebensgefahr, Polizei rufen.

  • Rotlichtverstoß kann Unfall verursachen, meldbar.

  • Trunkenheit am Steuer ist Straftat, sofort melden.

  • Bereits erfolgter Messerangriff, Notfall für Polizei/Notarzt.

  • Verkehrsunfall/Sachschaden an Ampel, Polizei verständigen.

  • Gefährliches Tier entlaufen, Gefahr für Verkehr und Menschen.

  • Gesamter Hausrat gestohlen, klarer Einbruchs‑/Diebstahlsfall.

  • Gefährliche Straftäter frei, Polizei informieren.

  • Konkrete Einbruchsangst, Verdacht melden ist sinnvoll.

  • Schwere Gewalttat, akuter Notfall, sofort 110 wählen.

  • Konkreter Alarmfall, deutet auf akute Gefahr hin.

  • Direkter Angriff auf dich, klassischer Polizeinotruf.

  • Schussverletzung ist akuter Notfall, sofort 110

  • Großer Brand, akute Gefahr für Leben und Gebäude

  • Schwere Verstümmelung, medizinischer Notfall + Polizei

  • Verkehrsunfall mit Personenschaden, klarer Polizeigrund

  • alle tot
  • Wie „Alle tot“ – schweres Delikt, Polizei sofort rufen

  • Gewalttätige Ausschreitungen, Polizei zur Gefahrenabwehr

  • Fund einer Bombe/Atombombe, absolute Ausnahmelage für Polizei

  • Amtsmissbrauch ist Straftat, kann angezeigt werden

  • Amoklauf ist akuter Extremnotfall, sofort Polizei rufen

  • Gefährliches entlaufenes Tier, Polizei/Zoo werden gerufen

  • Brennendes Auto ist akute Gefahr, Notruf 110 passend

  • Mehrere Personen schlagen dich, klarer Notfall für Polizei

  • Unklarer Alarm kann auf Einbruch/Notfall hinweisen

  • Unfallflucht oder Verletzung, Polizei rufen ist üblich

  • Klassische Straftat, Autodiebstahl wird der Polizei gemeldet

  • Autodieb ist Täter einer Straftat, Polizei einschalten

  • Wie bei Unfall, Polizei wegen Schaden/Unfallhergang rufen

  • Bei gewalttätigen Aufständen ruft man Polizei/Notruf

  • Diebstahl, auch ein Apfel, ist Anzeigegrund bei Polizei

  • Körperverletzung durch Anna, Anzeige bei Polizei möglich

  • Allgemeine Angriffe beschreiben Notlage, Polizei rufen

  • Ampelausfall kann Verkehr gefährden, Polizei informieren

  • Gefährlicher Tierangriff, Polizei/Notruf verständigen

  • Ausbruch mehrerer Affen, Gefahr im öffentlichen Raum

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