Gründe, um die Polizei zu callen mit P

  • Körperliche Auseinandersetzung, Polizei greift ein

  • Anzeige gegen Beamte, Polizei-internes Verfahren

  • Gefundene Waffe muss gesichert und gemeldet werden

  • Schusswaffe in falschen Händen, akute Gefahr

  • Häusliche Gewalt, sofort Polizei rufen

  • Panne kann Gefahr im Verkehr sein, Polizei hilft

  • Massives Pöbeln kann Anzeige oder Platzverweis bringen

  • Verdächtige Person mit sexuellen Absichten melden

  • Konkreter Fall von häuslicher Gewalt, Notrufgrund

  • Ruhestörung, gerade nachts ruft man oft die Polizei

  • Aufdringliche Paparazzi, ggf. wegen Belästigung rufen

  • Bei schwerer Attacke/Orientierungslosigkeit Polizei/Notruf

  • Schuss gehört, mögliche Straftat oder Gefahr melden

  • Falschparker im Parkverbot, Ordnungsamt/Polizei

  • Piraterie ist schwere Straftat, Polizei zuständig

  • Verdacht auf Pädophilen unbedingt melden

  • Massive Pöbelei kann Polizei erfordern

  • Anzeige nach Beleidigung der Polizei möglich

  • Prügeln = Schlägerei/Körperverletzung, Polizei rufen

  • Postraub ist schwerer Raub, klarer Polizeifall

  • Prügel = laufende Gewalt, Notruf sinnvoll

  • Pistolenschüsse hören → sofort Notruf 110

  • Polizistenmord ist schwerstes Gewaltverbrechen

  • Plünderung ist Straftat, Polizei sofort rufen.

  • Häusliche Gewalt, Polizei rufen ist absolut richtig.

  • Pädophile Übergriffe sind Straftat, Notruf ok.

  • Bei Personenschaden nach Unfall Polizei verständigen.

  • Bei gewalttätigen oder eskalierenden Protesten Notruf.

  • Schweres Verbrechen, sofort Polizei alarmieren.

  • Piratenangriff ist Straftat, auch wenn selten.

  • Übergriff ist Straftat, Polizei einschalten.

  • Bei eskalierendem Protest mit Gewalt Polizei rufen.

  • Diebstahl eines Porsches, klarer Fall für Polizei.

  • Beleidigung der Polizei ist strafbar, meldbar.

  • Diebstahl eines Polizeiautos, klarer Notrufgrund.

  • Diebstahl eines Pferdes, typische Anzeigesituation.

  • Häusliche Gewalt, akuter Notfall für Polizei

  • Diebstahl von Briefen ist Straftat, Polizei rufen

  • Diebstahl eines Portemonnaies, Anzeige bei Polizei

  • Tötung eines Polizisten, Schwerstkriminalität

  • Angriff auf Beamte ist Straftat, Polizei einschalten

  • Drohende Gewalt gegen Polizei, Einsatzgrund

  • Diebstahl, auch von Pizza, ist anzeigbare Straftat

  • Polizeigewalt/Verdacht, kann man anzeigen

  • Klarer Diebstahl, Polizei für Anzeige zuständig

  • Diebstahl von Tieren ist Straftat, Polizei rufen

  • Diebstahl des Portemonnaies, klassischer Polizeifall.

  • Autodiebstahl eines Porsche, klarer Straftatbestand.

  • Anzeige wegen Polizeigewalt oder Notruf bei Angriff möglich.

  • Angriff auf Polizei ist Straftat, Einsatzgrund.

  • Bei polizeilicher Belästigung kann man andere Dienststelle rufen.

  • Körperverletzung durch Peter, dafür ruft man die Polizei.

  • Stalking/Verfolgung durch Perversen, akute Gefahr möglich.

  • Mordverdacht an Papa, klarer Grund sofort Polizei zu rufen.

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