Gründe, um die Polizei zu callen mit P
Körperliche Auseinandersetzung, Polizei greift ein
Anzeige gegen Beamte, Polizei-internes Verfahren
Gefundene Waffe muss gesichert und gemeldet werden
Schusswaffe in falschen Händen, akute Gefahr
Häusliche Gewalt, sofort Polizei rufen
Panne kann Gefahr im Verkehr sein, Polizei hilft
Massives Pöbeln kann Anzeige oder Platzverweis bringen
Verdächtige Person mit sexuellen Absichten melden
Konkreter Fall von häuslicher Gewalt, Notrufgrund
Ruhestörung, gerade nachts ruft man oft die Polizei
Aufdringliche Paparazzi, ggf. wegen Belästigung rufen
Bei schwerer Attacke/Orientierungslosigkeit Polizei/Notruf
Schuss gehört, mögliche Straftat oder Gefahr melden
Falschparker im Parkverbot, Ordnungsamt/Polizei
Piraterie ist schwere Straftat, Polizei zuständig
Verdacht auf Pädophilen unbedingt melden
Massive Pöbelei kann Polizei erfordern
Anzeige nach Beleidigung der Polizei möglich
Prügeln = Schlägerei/Körperverletzung, Polizei rufen
Postraub ist schwerer Raub, klarer Polizeifall
Prügel = laufende Gewalt, Notruf sinnvoll
Pistolenschüsse hören → sofort Notruf 110
Polizistenmord ist schwerstes Gewaltverbrechen
Plünderung ist Straftat, Polizei sofort rufen.
Häusliche Gewalt, Polizei rufen ist absolut richtig.
Pädophile Übergriffe sind Straftat, Notruf ok.
Bei Personenschaden nach Unfall Polizei verständigen.
Bei gewalttätigen oder eskalierenden Protesten Notruf.
Schweres Verbrechen, sofort Polizei alarmieren.
Piratenangriff ist Straftat, auch wenn selten.
Übergriff ist Straftat, Polizei einschalten.
Bei eskalierendem Protest mit Gewalt Polizei rufen.
Diebstahl eines Porsches, klarer Fall für Polizei.
Beleidigung der Polizei ist strafbar, meldbar.
Diebstahl eines Polizeiautos, klarer Notrufgrund.
Diebstahl eines Pferdes, typische Anzeigesituation.
Häusliche Gewalt, akuter Notfall für Polizei
Diebstahl von Briefen ist Straftat, Polizei rufen
Diebstahl eines Portemonnaies, Anzeige bei Polizei
Tötung eines Polizisten, Schwerstkriminalität
Angriff auf Beamte ist Straftat, Polizei einschalten
Drohende Gewalt gegen Polizei, Einsatzgrund
Diebstahl, auch von Pizza, ist anzeigbare Straftat
Polizeigewalt/Verdacht, kann man anzeigen
Klarer Diebstahl, Polizei für Anzeige zuständig
Diebstahl von Tieren ist Straftat, Polizei rufen
Diebstahl des Portemonnaies, klassischer Polizeifall.
Autodiebstahl eines Porsche, klarer Straftatbestand.
Anzeige wegen Polizeigewalt oder Notruf bei Angriff möglich.
Angriff auf Polizei ist Straftat, Einsatzgrund.
Bei polizeilicher Belästigung kann man andere Dienststelle rufen.
Körperverletzung durch Peter, dafür ruft man die Polizei.
Stalking/Verfolgung durch Perversen, akute Gefahr möglich.
Mordverdacht an Papa, klarer Grund sofort Polizei zu rufen.
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