Gründe, um die Polizei zu callen mit D

  • Straftat gegen Eigentum, klarer Polizeigrund.

  • Schwere Straftat, Polizei wird sicher gerufen.

  • Strafbare Bedrohung rechtfertigt Polizeiruf.

  • Unrechtmäßiger Konsum/Gebrauch, Polizeigrund.

  • Gefundene Drogen müssen gemeldet werden.

  • Verkauf illegaler Substanzen, Polizei rufen.

  • Einbrecher im Haus, akuter Notfall.

  • Konkreter illegaler Drogenverkauf, Polizei.

  • Wiederholte Drohungen können strafbar sein.

  • Schwerstes Gewaltverbrechen, Notruf sicher.

  • Umgangssprachlich für Drogenhandel, Polizei.

  • Gefundene Drogen melden, Polizei zuständig.

  • Akuter Einbruch im Haus, Notfall für die Polizei

  • Handel mit Drogen ist Straftat, Polizei zuständig

  • Beobachteter Diebstahl, Polizei zur Anzeige rufen

  • Illegaler Drogenverkauf, klarer Fall für Polizei

  • Unerlaubter Drogenbesitz ist Straftat, meldbar

  • Drogenschmuggel ist schwere Straftat, Polizei

  • Einsturz eines Dachs, Gefahr für Menschen, Notruf

  • Massiver Dauerlärm kann Ruhestörung, Polizei rufen

  • Diebstahl von Essen ist auch Straftat, Polizei möglich

  • Handelnde Drogendealer gesehen, Polizei informieren

  • Schlägerei im Dorf, Körperverletzung, Polizei rufen

  • Ruhestörung, bei starker Lautstärke ruft man oft die Polizei.

  • Wildtier im Haus kann gefährlich sein, Polizei oder Feuerwehr rufen.

  • Drogenhandel ist Straftat, Polizei sofort informieren.

  • Bei strafbarer Diskriminierung kann man Anzeige erstatten.

  • Identitätsdiebstahl/Datenklau ist Straftat, Polizei einschalten.

  • Gewalttat mit Waffe, klarer Notfall für die Polizei.

  • Bei frischer Tat Dieb festgehalten? Polizei sofort rufen.

  • Lärmbelästigung durch Nachbarn, typischer Grund für Notruf.

  • Dammbruch bedeutet akute Lebensgefahr, sofort Polizei/112.

  • Einbruch in Wohnung/Haus, klassischer Polizeifall.

  • Einsturz ist akute Gefahr für Menschen, Notruf berechtigt.

  • Verkauf von Drogen ist Straftat, Polizei zuständig

  • Illegaler Drogenhandel ist ein klarer Polizeifall

  • Sammelbegriff für Drogendelikte, Polizei ruft man

  • Diebstahl einer Sache, Anzeige bei der Polizei

  • Brand ist Notfall, Feuerwehr und Polizei alarmieren

  • Entlaufener Hund, Fund- oder Verlustmeldung möglich

  • Drogenverkauf ist strafbar, Polizei verständigen

  • Drogenparty kann wegen Verstößen Polizei anziehen

  • Gleicher Fall: illegaler Handel, Polizei rufen

  • Sichtung eines Dealers kann begründeten Anruf rechtfertigen

  • Waffe/Messerfund oder Bedrohung, Polizei informiert man

  • Bei gefangenem Dieb Polizei holen zur Anzeige

  • Explosion/Sprengsatz, akute Gefahr für alle

  • Brand am Dach, Feuerwehr und Polizei nötig

  • Illegale Drogenkriminalität, Polizei informieren

  • Bewaffneter Raubüberfall, klarer Notruf zur Polizei

  • Stichwaffe im Einsatz, lebensbedrohliche Straftat

  • Schwerer Diebstahl/Wertgegenstände geraubt

  • Körperverletzung, klassischer Polizeinotruf

  • Sachbeschädigung, Vandalismus, Polizei rufen

  • Diebstahl größeren Ausmaßes, Polizei verständigen

  • Hausbrand, Feuerwehr und Polizei alarmieren

  • Dach eingebrochen

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