Gründe, um die Polizei zu callen mit V

  • Allgemeiner Sammelbegriff für Straftat, Polizei zuständig.

  • Mutwillige Sachbeschädigung, typischer Polizeifall.

  • Unfall im Straßenverkehr, oft mit Polizeiaufnahme.

  • Schweres Gewaltdelikt, Polizei und Notruf sofort nötig.

  • Stalking bzw. Nachstellung, kann zur Polizei gehen.

  • Gefährliche Jagd mit Fahrzeugen, klares Polizeithema.

  • Erregung öffentlichen Ärgernisses, Polizei kann eingreifen.

  • Wenn man sich verirrt, kann man im Notfall Hilfe rufen.

  • Strafbare Hetze gegen Gruppen, Polizei zuständig.

  • Aggressiver Vogel kann Menschen verletzen, Notruf möglich.

  • Akute Bedrohungslage, klarer Grund den Notruf zu wählen.

  • Extrem schweres Verbrechen, natürlich Polizeisache.

  • Wie „Vogelangriff“, Gefahr durch Tier, Polizei/Hilfe möglich.

  • Wer eine Straftat beobachtet, kann die Polizei rufen.

  • Bei konkretem Verdacht auf Straftat kann man die Polizei rufen.

  • Klingt nach Einbruch, akute Gefahr im Haus.

  • Unfall/gefährliche Situation im Straßenverkehr.

  • Naturkatastrophe, Einsatz für Polizei/Behörden.

  • Körperverletzung, Polizeieinsatz passend.

  • Allgemeiner Hinweis auf Straftat, Polizei zuständig.

  • Schwerer Tatverdacht, Polizei sofort einschalten.

  • Täter gesichtet, Hinweis an Polizei sinnvoll.

  • Straftat als Zeuge gesehen, Polizei informieren.

  • Diebstahl eines Tiers, Anzeige bei Polizei möglich.

  • Sachbeschädigung/Diebstahl, Polizei kann helfen.

  • Tierangriff, Notruf bei akuter Gefahr ok.

  • Tiertötung kann Straftat sein, Polizei verständigen.

  • Klassischer Diebstahl auf dem Land, Polizei rufen.

  • Allgemein, aber umfasst Unfälle/Blockaden etc.

  • Straftat beobachten und melden ist klarer Notrufgrund.

  • Akuter Angriff, Selbstschutz, Polizei anrufen sinnvoll.

  • Schwerer Betrug, Polizei zur Anzeige einschalten.

  • Häusliche Gewalt, dringender Schutz durch Polizei.

  • Bei Prügelattacke oder akuter Gefahr ruft man 110.

  • Vergiftungsfall, Polizei und Rettungsdienst rufen.

  • Verleumdung kann Straftat sein, Anzeige bei Polizei.

  • Starke Verkehrsbehinderung kann Polizei erfordern.

  • Schusswaffengebrauch, Tier erschossen, Polizei rufen.

  • Aggressive Vogelattacke kann Notlage sein.

  • Häusliche Gewalt, wiederholter Schlag, Polizei rufen.

  • Stark Betrunkener kann Gefahr sein, Polizei informieren.

  • Tierangriff, kann gefährlich sein, Polizei darf helfen

  • Freilaufendes Vieh im Verkehr, Polizei regelt Absicherung

  • Straftat, Drogenhandel ist klarer Polizeifall

  • Sachbeschädiger, also Straftäter, Polizei zuständig

  • Tötung von Tieren kann Straftat sein, Polizei rufen

  • Stalker/Verfolger ist akute Gefährdungslage

  • Tierunfall im Straßenverkehr, Polizei wegen Meldung/Schaden

  • Autodiebstahl (Volvo) ist klassischer Polizeifall

  • Schwere Störung der öffentlichen Ordnung, klarer Einsatz

  • Körperliche Gewalt/Prügel ist Straftat, Notruf gerechtfertigt

  • Klarer Polizeifall, Suche nach einer vermissten Person

  • Formelle Meldung bei der Polizei, absolut passend

  • Verarschen
  • Körperverletzung mit Veilchen, Polizei kann einschreiten

  • Vandalen begehen Sachbeschädigung, Polizei rufen

  • Öffentlicher Sex kann Erregung öffentlichen Ärgernisses sein

  • Tier greift an, möglich Gefahrensituation für Polizei

  • Alkoholmissbrauch mit Gefahr, z.B. Betrunkener im Verkehr

  • Vermögensdelikt, Veruntreuung ist eine Straftat

  • Vermisste Person, Polizei kann Suchmaßnahmen einleiten

  • Schwere Straftat, Mord an Vater ist klarer Polizeifall

  • Verfolgt werden kann Stalking oder Bedrohung sein

  • Häusliche Gewalt durch Vater, Polizei unbedingt rufen

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