Gründe, um die Polizei zu callen mit V
Allgemeiner Sammelbegriff für Straftat, Polizei zuständig.
Mutwillige Sachbeschädigung, typischer Polizeifall.
Unfall im Straßenverkehr, oft mit Polizeiaufnahme.
Schweres Gewaltdelikt, Polizei und Notruf sofort nötig.
Stalking bzw. Nachstellung, kann zur Polizei gehen.
Gefährliche Jagd mit Fahrzeugen, klares Polizeithema.
Erregung öffentlichen Ärgernisses, Polizei kann eingreifen.
Wenn man sich verirrt, kann man im Notfall Hilfe rufen.
Strafbare Hetze gegen Gruppen, Polizei zuständig.
Aggressiver Vogel kann Menschen verletzen, Notruf möglich.
Akute Bedrohungslage, klarer Grund den Notruf zu wählen.
Extrem schweres Verbrechen, natürlich Polizeisache.
Wie „Vogelangriff“, Gefahr durch Tier, Polizei/Hilfe möglich.
Wer eine Straftat beobachtet, kann die Polizei rufen.
Bei konkretem Verdacht auf Straftat kann man die Polizei rufen.
Klingt nach Einbruch, akute Gefahr im Haus.
Unfall/gefährliche Situation im Straßenverkehr.
Naturkatastrophe, Einsatz für Polizei/Behörden.
Körperverletzung, Polizeieinsatz passend.
Allgemeiner Hinweis auf Straftat, Polizei zuständig.
Schwerer Tatverdacht, Polizei sofort einschalten.
Täter gesichtet, Hinweis an Polizei sinnvoll.
Straftat als Zeuge gesehen, Polizei informieren.
Diebstahl eines Tiers, Anzeige bei Polizei möglich.
Sachbeschädigung/Diebstahl, Polizei kann helfen.
Tierangriff, Notruf bei akuter Gefahr ok.
Tiertötung kann Straftat sein, Polizei verständigen.
Klassischer Diebstahl auf dem Land, Polizei rufen.
Allgemein, aber umfasst Unfälle/Blockaden etc.
Straftat beobachten und melden ist klarer Notrufgrund.
Akuter Angriff, Selbstschutz, Polizei anrufen sinnvoll.
Schwerer Betrug, Polizei zur Anzeige einschalten.
Häusliche Gewalt, dringender Schutz durch Polizei.
Bei Prügelattacke oder akuter Gefahr ruft man 110.
Vergiftungsfall, Polizei und Rettungsdienst rufen.
Verleumdung kann Straftat sein, Anzeige bei Polizei.
Starke Verkehrsbehinderung kann Polizei erfordern.
Schusswaffengebrauch, Tier erschossen, Polizei rufen.
Aggressive Vogelattacke kann Notlage sein.
Häusliche Gewalt, wiederholter Schlag, Polizei rufen.
Stark Betrunkener kann Gefahr sein, Polizei informieren.
Tierangriff, kann gefährlich sein, Polizei darf helfen
Freilaufendes Vieh im Verkehr, Polizei regelt Absicherung
Straftat, Drogenhandel ist klarer Polizeifall
Sachbeschädiger, also Straftäter, Polizei zuständig
Tötung von Tieren kann Straftat sein, Polizei rufen
Stalker/Verfolger ist akute Gefährdungslage
Tierunfall im Straßenverkehr, Polizei wegen Meldung/Schaden
Autodiebstahl (Volvo) ist klassischer Polizeifall
Schwere Störung der öffentlichen Ordnung, klarer Einsatz
Körperliche Gewalt/Prügel ist Straftat, Notruf gerechtfertigt
Klarer Polizeifall, Suche nach einer vermissten Person
Formelle Meldung bei der Polizei, absolut passend
- Verarschen
Körperverletzung mit Veilchen, Polizei kann einschreiten
Vandalen begehen Sachbeschädigung, Polizei rufen
Öffentlicher Sex kann Erregung öffentlichen Ärgernisses sein
Tier greift an, möglich Gefahrensituation für Polizei
Alkoholmissbrauch mit Gefahr, z.B. Betrunkener im Verkehr
Vermögensdelikt, Veruntreuung ist eine Straftat
Vermisste Person, Polizei kann Suchmaßnahmen einleiten
Schwere Straftat, Mord an Vater ist klarer Polizeifall
Verfolgt werden kann Stalking oder Bedrohung sein
Häusliche Gewalt durch Vater, Polizei unbedingt rufen
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