Gründe, um die Polizei zu callen mit M

  • Schweres Verbrechen, sofort Notruf 110 wählen.

  • Straftat, Polizei bei Gefahr oder akuter Tat rufen.

  • Gefährliche Gewalttat mit Waffe, Notfall für Polizei.

  • Extremes Gewaltverbrechen, sofort Polizei alarmieren.

  • Gewalteskalation mit vielen Beteiligten, Polizei nötig.

  • Gefährliche Person, Polizei informieren, nicht selbst stellen.

  • Körperliche Gewalt, Polizei bei akuter Gefahr verständigen.

  • Angriff mit Messer, akuter Notfall für Polizei/Notruf.

  • Ruhestörung, Polizei kann bei massiver Lautstärke kommen.

  • Häusliche Gewalt, Polizei zum Schutz rufen.

  • Synonym zu Messerangriff, klarer Polizeinotruf.

  • Bei massiver Bedrohung oder Gewalt Polizei einschalten.

  • Extremes Gewaltereignis, Polizei und Rettung alarmieren.

  • Akute Lebensgefahr, Haus verlassen und Polizei rufen.

  • Häusliche Gewalt durch Eltern, Polizei und Hilfe rufen.

  • Schwere organisierte Kriminalität, Polizei zuständig.

  • Bei Besitz/Handel in vielen Ländern Straftat, Polizei.

  • Körperliche Gewalt, auch nachträglich der Polizei melden.

  • Gefährliche Person gesehen, sofort die Polizei informieren.

  • Zeuge eines Mordes, sofort Notruf 110 wählen.

  • Schweres Gewaltverbrechen, Polizei sofort zuständig.

  • Häusliche Gewalt/Kindeswohlgefährdung, Polizei rufen.

  • Gefährliche Paniksituation, Einsatz für Polizei.

  • Unklarer Todesfall, Notruf/Polizei sofort nötig.

  • Ernsthafte Bedrohung, Straftat, Polizei informieren.

  • Organisierte Kriminalität, klare Polizeisache.

  • Unklarer Todesfall in Familie, Polizei/Notarzt rufen.

  • Diebstahl/Kfz-Delikt, wird von Polizei aufgenommen.

  • Tötungsdelikt, absoluter Notfall für Polizei.

  • Vermisstenfall möglich, Polizei verständigen.

  • Akuter Angriff mit Waffe, Notruf 110 wählen.

  • Häusliche Gewalt, Straftat, Polizei einschalten.

  • Kleiner Diebstahl, rechtlich Delikt, Polizei möglich.

  • Verkehrsunfall mit möglicher Verletzung, Polizei rufen.

  • Schwere Körperverletzung mit Waffe, Notfall 110.

  • Schweres Verbrechen als Zeuge, Meldung an Polizei.

  • Unklarer Todesfall, Polizei und Notarzt alarmieren.

  • Kann zu Gefahr/Straftat führen, Polizei rufen möglich.

  • Tötungsdelikt, Ermittlungsfall der Polizei.

  • Straftat, v.a. auf Schiffen/Militär. Polizei einschaltbar.

  • Serienkiller ist akute Gefahr, klarer Polizeigrund.

  • Vermisstenfall, Polizei zur Suche zuständig.

  • Verfolgung ist akute Gefahr, 110 wählen.

  • Häusliche Gewalt, klarer Notfall für Polizei.

  • Täter gesichtet, sofort Polizei informieren.

  • Gewaltdelikt, bei Stichverletzung sofort Notruf.

  • Entführung ist ein Notfall, 110 wählen.

  • Entführung, klassische Lage für Polizei und Notruf.

  • Gesuchten Mörder gefunden, sofort Polizei anrufen.

  • Mit Messer bedroht/Angriff denkbar, Polizei rufen.

  • Brand ist akuter Notfall, Feuerwehr/Polizei rufen.

  • Plötzlicher Tod, unklare Lage, Notruf sinnvoll

  • Versuchter Mord ist schwere Straftat, Polizei!

  • Bewaffneter Angreifer mit Messer, akute Gefahr

  • Vermisste Person, besonders Sorge um Angehörige

  • Körperliche Gewalt in der Familie, häusliche Gewalt

  • Misshandlung durch Eltern, strafbare Körperverletzung

  • Entlaufenes Tier, je nach Situation Polizei/Tierheim

  • Sachbeschädigung aus Absicht, Anzeige bei Polizei

  • Körperliche Misshandlung, Polizei zum Schutz rufen

  • Beleidigung, kann als Straftat angezeigt werden

  • Betrügerische Mieter, oft Polizei/Anzeige notwendig

  • Häusliche Gewalt durch Partner, sofort Polizei rufen

  • Tötungsdelikt, absoluter Notfall für die Polizei

  • Körperliche Gewalt durch Mutter, strafbare Handlung

  • Morde sind schwere Straftaten, immer Notruf 110.

  • Diebstahl ist Straftat, Polizei zur Anzeige rufen.

  • Auch kleiner Diebstahl, Polizei kann Anzeige aufnehmen.

  • Häusliche Gewalt, akute Gefahr, Polizei sofort rufen.

  • Diebstahl eines Geldbetrags, Anzeige bei Polizei sinnvoll.

  • Vermisste Mutter, Polizei kann Suchmaßnahmen starten.

  • Tötungsdelikt, absoluter Notfall für Polizei.

  • Morddrohungen sind ernst, Polizei unbedingt informieren.

  • Gefährliche Auseinandersetzung mit Waffen, Notruf wählen.

  • Akute schwere Verletzung, Notfall für Polizei und Rettung.

  • Gewalttat mit Waffe, sofort die Polizei alarmieren.

  • Taschendiebstahl, typischer Grund für Polizeianzeige.

  • Schwerer Verkehrsunfall, Polizei und Rettung rufen.

  • Unbekannter Mann im Haus, möglicher Einbruch, Polizei rufen.

  • Belästigung, evtl. sexuelle Nötigung, Polizei einschalten.

  • Körperliche Gewalt gegen Mutter, klarer Notfall.

  • Machtmissbrauch kann strafbar sein, Polizei informierbar.

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