Gründe, um die Polizei zu callen mit M
Schweres Verbrechen, sofort Notruf 110 wählen.
Straftat, Polizei bei Gefahr oder akuter Tat rufen.
Gefährliche Gewalttat mit Waffe, Notfall für Polizei.
Extremes Gewaltverbrechen, sofort Polizei alarmieren.
Gewalteskalation mit vielen Beteiligten, Polizei nötig.
Gefährliche Person, Polizei informieren, nicht selbst stellen.
Körperliche Gewalt, Polizei bei akuter Gefahr verständigen.
Angriff mit Messer, akuter Notfall für Polizei/Notruf.
Ruhestörung, Polizei kann bei massiver Lautstärke kommen.
Häusliche Gewalt, Polizei zum Schutz rufen.
Synonym zu Messerangriff, klarer Polizeinotruf.
Bei massiver Bedrohung oder Gewalt Polizei einschalten.
Extremes Gewaltereignis, Polizei und Rettung alarmieren.
Akute Lebensgefahr, Haus verlassen und Polizei rufen.
Häusliche Gewalt durch Eltern, Polizei und Hilfe rufen.
Schwere organisierte Kriminalität, Polizei zuständig.
Bei Besitz/Handel in vielen Ländern Straftat, Polizei.
Körperliche Gewalt, auch nachträglich der Polizei melden.
Gefährliche Person gesehen, sofort die Polizei informieren.
Zeuge eines Mordes, sofort Notruf 110 wählen.
Schweres Gewaltverbrechen, Polizei sofort zuständig.
Häusliche Gewalt/Kindeswohlgefährdung, Polizei rufen.
Gefährliche Paniksituation, Einsatz für Polizei.
Unklarer Todesfall, Notruf/Polizei sofort nötig.
Ernsthafte Bedrohung, Straftat, Polizei informieren.
Organisierte Kriminalität, klare Polizeisache.
Unklarer Todesfall in Familie, Polizei/Notarzt rufen.
Diebstahl/Kfz-Delikt, wird von Polizei aufgenommen.
Tötungsdelikt, absoluter Notfall für Polizei.
Vermisstenfall möglich, Polizei verständigen.
Akuter Angriff mit Waffe, Notruf 110 wählen.
Häusliche Gewalt, Straftat, Polizei einschalten.
Kleiner Diebstahl, rechtlich Delikt, Polizei möglich.
Verkehrsunfall mit möglicher Verletzung, Polizei rufen.
Schwere Körperverletzung mit Waffe, Notfall 110.
Schweres Verbrechen als Zeuge, Meldung an Polizei.
Unklarer Todesfall, Polizei und Notarzt alarmieren.
Kann zu Gefahr/Straftat führen, Polizei rufen möglich.
Tötungsdelikt, Ermittlungsfall der Polizei.
Straftat, v.a. auf Schiffen/Militär. Polizei einschaltbar.
Serienkiller ist akute Gefahr, klarer Polizeigrund.
Vermisstenfall, Polizei zur Suche zuständig.
Verfolgung ist akute Gefahr, 110 wählen.
Häusliche Gewalt, klarer Notfall für Polizei.
Täter gesichtet, sofort Polizei informieren.
Gewaltdelikt, bei Stichverletzung sofort Notruf.
Entführung ist ein Notfall, 110 wählen.
Entführung, klassische Lage für Polizei und Notruf.
Gesuchten Mörder gefunden, sofort Polizei anrufen.
Mit Messer bedroht/Angriff denkbar, Polizei rufen.
Brand ist akuter Notfall, Feuerwehr/Polizei rufen.
Plötzlicher Tod, unklare Lage, Notruf sinnvoll
Versuchter Mord ist schwere Straftat, Polizei!
Bewaffneter Angreifer mit Messer, akute Gefahr
Vermisste Person, besonders Sorge um Angehörige
Körperliche Gewalt in der Familie, häusliche Gewalt
Misshandlung durch Eltern, strafbare Körperverletzung
Entlaufenes Tier, je nach Situation Polizei/Tierheim
Sachbeschädigung aus Absicht, Anzeige bei Polizei
Körperliche Misshandlung, Polizei zum Schutz rufen
Beleidigung, kann als Straftat angezeigt werden
Betrügerische Mieter, oft Polizei/Anzeige notwendig
Häusliche Gewalt durch Partner, sofort Polizei rufen
Tötungsdelikt, absoluter Notfall für die Polizei
Körperliche Gewalt durch Mutter, strafbare Handlung
Morde sind schwere Straftaten, immer Notruf 110.
Diebstahl ist Straftat, Polizei zur Anzeige rufen.
Auch kleiner Diebstahl, Polizei kann Anzeige aufnehmen.
Häusliche Gewalt, akute Gefahr, Polizei sofort rufen.
Diebstahl eines Geldbetrags, Anzeige bei Polizei sinnvoll.
Vermisste Mutter, Polizei kann Suchmaßnahmen starten.
Tötungsdelikt, absoluter Notfall für Polizei.
Morddrohungen sind ernst, Polizei unbedingt informieren.
Gefährliche Auseinandersetzung mit Waffen, Notruf wählen.
Akute schwere Verletzung, Notfall für Polizei und Rettung.
Gewalttat mit Waffe, sofort die Polizei alarmieren.
Taschendiebstahl, typischer Grund für Polizeianzeige.
Schwerer Verkehrsunfall, Polizei und Rettung rufen.
Unbekannter Mann im Haus, möglicher Einbruch, Polizei rufen.
Belästigung, evtl. sexuelle Nötigung, Polizei einschalten.
Körperliche Gewalt gegen Mutter, klarer Notfall.
Machtmissbrauch kann strafbar sein, Polizei informierbar.
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